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   OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05   

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OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05 (https://dejure.org/2005,23923)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.06.2005 - 2 O 78/05 (https://dejure.org/2005,23923)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Juni 2005 - 2 O 78/05 (https://dejure.org/2005,23923)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe für eine juristische Person; Gleiches wirtschaftliches Interesse der sonstigen Beteiligten; Aufbau und Betrieb einer Windkraftanlage

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.11.2004 - 2 K 144/01

    Festsetzung von Eignungsgebieten für Windenergieanlagen für nichtig erklärt

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Soweit die Klägerin geltend macht, das Verfahren habe Auswirkungen auf das Wirtschaftsleben in Sachsen-Anhalt, weil die Genehmigungsbehörden in Sachsen-Anhalt das (mittlerweile rechtskräftige) Urteil des Senats vom 11.11.2004 (2 K 144/01) missachteten, mit dem das Regionale Entwicklungsprogramm für den Regierungsbezirk Halle für unwirksam erklärt wurde, vermag sie auch damit nicht durchzudringen.
  • BGH, 05.11.1985 - X ZR 23/85

    Antrag einer inländischen juristischen Person auf Gewährung von

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Es muss sich um Entscheidungen handeln, die größere Kreise der Bevölkerung oder des Wirtschaftslebens ansprechen und soziale Wirkungen nach sich ziehen können (BGH, Beschl. v. 05.11.1985 - X ZR 23/85 -, NJW 1986, 2058).
  • OLG Celle, 22.12.2000 - 3 W 95/00

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Wirtschaftlich Beteiligter; GmbH;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, was insbesondere bei Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist (OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2000 - 3 W 95/00 -, Juris; HessFG, Beschl. v. 25.05.1998 - 6 V 1854/98 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 25.06.1985 - 7 U 3854/84 -, GmbHR 1986, 47).
  • BFH, 31.07.1973 - VII R 125/71

    Bewilligung des Armenrechts - Juristische Personen - Erfordernis der allgemeinen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Bei dem Merkmal des "allgemeinen Interesses" ist an Fälle zu denken, in denen die juristische Person, z. B. eine Gemeinde oder gemeinnützige Stiftung, an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert werden würde, wenn der Prozess nicht durchgeführt werde; ferner sollen juristische Personen geschützt werden, die sonst zur Entlassung einer großen Zahl von Arbeitnehmern schreiten müssten (BFH, Beschl. v. 31.07.1973 - VII R 125/71 -, BFHE 110, 176; Beschl. v. 26.05.1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 -, BFHE 136, 62).
  • BFH, 17.01.1985 - VII S 24/84

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine GmbH

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Es muss in jedem Falle außer den an der Führung des Prozesses wirtschaftlich Beteiligten ein erheblicher Kreis von Personen durch die Unterlassung der Rechtsverfolgung in Mitleidenschaft gezogen werden können (BFH, Beschl. v. 17.01.1985 - VII S 24/84 -, BFH/NV 1986, 425; OVG NW, Beschl. v. 30.11.1987 - 8 B 2371/87 -, Juris).
  • BFH, 01.06.1989 - IV B 32/89

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) für juristische

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Mit allgemeinen Interessen ist die Unterlassung der Rechtsverfolgung dann nicht vereinbar, wenn die juristische Person ohne die Durchführung des Rechtsstreits daran gehindert würde, ihre der Allgemeinheit dienenden Aufgaben zu erfüllen, oder wenn ohne die Durchführung des Rechtsstreits die Existenz der juristischen Person und damit eine Vielzahl von Arbeitsplätzen bedroht wäre (BFH, Beschl. v. 01.06.1989 - IV B 32/89 -, BFH/NV 1990, 116).
  • BFH, 24.09.1985 - IV B 65/85

    Beschwerde gegen Versagung der Prozesskostenhilfe für Klage gegen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Die Unterlassung der Rechtsverfolgung läuft nicht schon deshalb allgemeinen Interessen zuwider, weil ohne Durchführung des Rechtsstreits allgemein interessierende Rechtsfragen - vorerst - unbeantwortet bleiben (BFH, Beschl. v. 24.09.1985 - IV B 65/85 -, BFH/NV 1987, 530).
  • OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84

    Prozeßkostenhilfe; Vermögenslosen GmbH; Prozeßkosten; Gesellschafter;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, was insbesondere bei Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist (OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2000 - 3 W 95/00 -, Juris; HessFG, Beschl. v. 25.05.1998 - 6 V 1854/98 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 25.06.1985 - 7 U 3854/84 -, GmbHR 1986, 47).
  • BFH, 26.05.1982 - I B 98/81

    Prozeßkostenhilfe - Unterlassung der Rechtsverfolgung - Antragstellung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Bei dem Merkmal des "allgemeinen Interesses" ist an Fälle zu denken, in denen die juristische Person, z. B. eine Gemeinde oder gemeinnützige Stiftung, an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert werden würde, wenn der Prozess nicht durchgeführt werde; ferner sollen juristische Personen geschützt werden, die sonst zur Entlassung einer großen Zahl von Arbeitnehmern schreiten müssten (BFH, Beschl. v. 31.07.1973 - VII R 125/71 -, BFHE 110, 176; Beschl. v. 26.05.1982 - I B 98-99/81, I B 98/81, I B 99/81 -, BFHE 136, 62).
  • FG Hessen, 25.05.1998 - 6 V 1854/98
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05
    Wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, was insbesondere bei Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist (OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2000 - 3 W 95/00 -, Juris; HessFG, Beschl. v. 25.05.1998 - 6 V 1854/98 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 25.06.1985 - 7 U 3854/84 -, GmbHR 1986, 47).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.1987 - 8 B 2371/87
  • BGH, 31.07.2020 - I ZB 6/20

    Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für die Rechtsverteidigung eines

    Dies ist etwa dann der Fall, wenn eine Partei anderenfalls gehindert wäre, der Allgemeinheit dienende Aufgaben zu erfüllen, oder wenn von der Durchführung des Prozesses die Existenz eines Unternehmens abhängt, an dessen Erhaltung wegen der großen Zahl der von ihm beschäftigten Arbeitnehmer ein allgemeines Interesse besteht (vgl. Regierungsentwurf eines Gesetzes über die Prozesskostenhilfe vom 17. Juli 1979, BT-Drucks. 8/3068, S. 26 f.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 29. Juni 2005 - 2 O 78/05, juris Rn. 5).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.01.2008 - 3 O 65/08

    Prozesskostenhilfe für juristische Person

    Im allgemeinen Interesse liegt die Rechtsverfolgung/Rechtsverteidigung nur dann, wenn die juristische Person an der Erfüllung ihrer der Allgemeinheit dienenden Aufgaben gehindert wäre, falls der Rechtsstreit nicht durchgeführt werden könnte oder wenn die Entscheidung größere Kreise der Bevölkerung oder das Wirtschaftsleben berührt und soziale Wirkungen hat oder haben könnte (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 26.5.1997 - 11 O 104/97 - juris m. w. N.; OVG LSA, Beschl. v. 29.6.2005 - 2 O 78/05 - m. w. N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2013 - 16 E 128/12

    Voraussetzung für den Erfolg eines Antrags auf Prozesskostenhilfe einer

    vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. November 1985 X ZR 23/85 , juris, Rdnr. 4 (= NJW 1986, 2058), vom 20. Dezember 1989 VIII ZR 139/89 , juris, Rdnr. 1 (= NJW-RR 1990, 474), und vom 20. Mai 2010 III ZR 56/10 , juris, Rdnr. 2 (= GuT 2010, 371); OVG S.-A., Beschluss vom 29. Juni 2005 2 O 78/05 , juris, Rdnr. 5 (JMBl LSA 2006, 107); Sächs. OVG, Beschluss vom 25. Januar 2010 5 B 264/08 , juris, Rdnr. 19; OVG M.-V., Beschluss vom 3. Mai 2012 2 O 152/11 , juris, Rdnr. 7 (= NVwZ-RR 2012, 744); Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 3. Aufl. 2010, § 166 Rdnr. 54.
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LG Gießen, Entscheidung vom 13. April 2005 - 2 O 78/05 (https://dejure.org/2005,85951)
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